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WordPress Cookie Banner Plugin

Sven

7. September 2023

Cookie Banner Plugin für WordPress - Rechtliche Grundlage

Du bist auf der Suche nach einem Cookie Banner Plugin für WordPress und willst dich darüber informieren, ob du überhaupt so ein Cookie-Hinweis benötigst? 🧐

In diesem Blog-Beitrag möchte ich dich zu diesem Thema ausreichend informieren, um dir zu helfen deine Webseite gegen Abmahnungen zu sichern. Außerdem zeige ich dir, warum es für mich aktuell nur einen Anbieter für ein Cookie Banner Plugin gibt, dem du voll vertrauen kannst. 

Ende 2019 sprach sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) für die Verwendung von aktiven Cookie-Einwilligungen („Opt-In“) mit sogenannten Cookie-Bannern (oder Cookie-Consent) auf allen Webseiten aus, die Analyse- oder Marketing-Cookies verwenden (EuGH, 01.10.2019 – C-673/17 “planet49”).

Dieses Urteil wurde am 28.05.2020 vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt, sodass Website-Betreiber seitdem keine Cookies mehr einsetzen sollten, ohne dass der Website-Besucher sich mit der Verwendung der Cookies aktiv einverstanden erklärt hat (BGH, 28.05.2020 – I ZR 7/16 “planet49” – Pressemitteilung).

Inhalt

Die wichtigsten Antworten zum Thema Cookies und deren Verwendung

Bevor ich dir zeige, wie du mit einem Cookie Banner Plugin deine WordPress Webseite gegen Abmahnungen absicherst, möchte ich noch die wichtigsten Informationen zu der Verwendung von Cookies mit dir teilen. 

Bitte lies dir die Fragen und Antworten gut durch, damit du ein grundlegendes Verständnis für das Thema aufbaust. ☝🏼

Müssen alle Webseiten nun ein Cookie-Banner verwenden?

Webseiten, die lediglich notwendige Cookies einsetzen müssen kein Cookie-Opt-In-Banner verwenden. Es reicht für diese Webseiten aus, den Hinweis auf den Einsatz von Cookies in der Datenschutzerklärung zu beschreiben. 

Notwendige Cookies
Die Ansichten wann Cookies unbedingt erforderlich sind, reichen von “Nie” bis “Google-Analytics-Cookies sind notwendig, um eine Website wirtschaftlich zu betreiben und damit überhaupt am Leben zu erhalten“. Als hinreichend sicher können die folgenden Cookies als notwendig betrachtet werden:

  • Warenkorb-Cookies eines E-Shops;
  • der Login-Status einer Community;
  • die Sprachauswahl auf einer internationalen Webseite:
  • Cookies, die eine Cookie-Einwilligung speichern;
  • Cookies, die der gleichmäßigen Lastenverteilung (Load Balancing) einer Website dienen.
 

Quelle: www.datenschutz-generator.de/bgh-cookies-opt-in-faq-checkliste

Bei der Nachweisbarkeit von Einwilligungen setzen manche Content-Management-Tools auf ein ausgeklügeltes ID-System. In den meisten Fällen wird bei der Zustimmung ein Opt-In-Cookie auf den Geräten der Nutzer gespeichert. Über die individuelle ID kann und sollte dann die Einwilligungs-Historie abgerufen werden können.

Hier ein Beispiel wie die Einwilligung-Historie bei dem Cookie-Management Anbieter BORLABS aussieht:

Eine Cookie-Einwilligung kann derzeit praktisch nur mit sogenannten „Cookie-Opt-In-Bannern” eingeholt werden (die anderen Bezeichnungen lauten Einwilligungs-, bzw. Consent-Banner, Cookie Management Tools, etc.). Ebenso kommt eine Einwilligung im Rahmen eines Registrierungsvorgangs in Frage.

Die Einwilligung muss jedoch in allen Fällen ausdrücklich per Klick, am besten auf eine Schaltfläche oder sonst eine Checkbox, erklärt werden. Nicht zulässig ist laut dem EuGH eine Opt-Out-Lösung, in deren Falle die Cookies beim Betreten der Webseite bereits aktiv sind und Nutzer sie deaktivieren müssen. Auch ein vorangehaktes Kontrollkästchen im Rahmen einer Registrierung wäre unzulässig.

Geht man vom Urteil des BGH (entsprechend den Vorgaben des EuGH) aus, dann müssen die Nutzer über die folgenden Punkte informiert werden:

  • Art und Funktionsweise: Die Nutzer müssen wissen, welche Arten von Daten zu welchen Zwecken verarbeitet werden (z.B. IP-Adressen, verhaltens- und interessensbezogene Angaben zu Zwecken von Onlinemarketing, Profiling etc.). Diese Aufklärung kann umfangreich ausfallen, weshalb sie nach meiner Ansicht, zumindest in voller Länge in der Datenschutzerklärung platziert werden kann.
  • Lebensdauer von Cookies: Die Lebensdauer beträgt bei den meisten Marketingdiensten 24 Monate. Jedoch sollten Sie dies für die von Ihnen eingesetzten Dienstleister prüfen oder sie fragen. Anbieter von Cookie-Opt-In-Tools haben die Lebensdauer für die am häufigsten verwendeten Dienste häufig schon voreingetragen.
  • Identität der Dienstleister, die die Cookies verarbeiten: D.h., Sie müssen die eingesetzten Dienstleister benennen, im Optimalfall schon im Cookie-Banner und mit Link zu deren Datenschutzerklärung. Sie sollten auch mitteilen, wenn die Cookies nur in Ihrer Verantwortung verarbeitet werden (z.B. bei dem Dienst Matomo).
 

Quelle: www.datenschutz-generator.de/bgh-cookies-opt-in-faq-checkliste

1. Information in der Datenschutzerklärung
Als Seitenbetreiber informieren Sie die Nutzer lediglich in Ihrer Datenschutzerklärung. Damit verstoßen Sie aber gegen die aktuellen Aussagen des BGH und EuGH sowie gegen die Vorgaben der Datenschutzbehörden.

Risiko: Sehr hoch!

2. Cookie-Hinweis über einen Banner
Sie informieren den Nutzer beim ersten Seitenaufruf über das Verwenden von Cookies und sein Widerspruchsrecht (Cookie Banner), verzichten aber auf eine Einwilligung. Der Nutzer muss hier also nicht klicken und bestätigen. Häufig wird hier der folgende Passus verwendet:

„Wir nutzen Cookies – wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen, erklären Sie sich mit der Cookie-Nutzung einverstanden”

Risiko: Hoch!

3. Einwilligung (Opt-In) über ein Cookie-Banner
Der Seitenbetreiber holt die Einwilligung der Nutzer vor der Nutzung der Webseite ein. Der Einwilligungstext bei einem Cookie-Hinweis sollte beim ersten Aufruf der Seite (Cookie Warnung) eingeblendet werden. Die Einwilligung muss ausdrücklich per Klick, am besten auf eine Schaltfläche oder sonst eine Checkbox, erklärt werden. Nicht zulässig ist laut dem EuGH eine Opt-Out-Lösung, in deren Falle die Cookies beim Betreten der Webseite bereits aktiv sind und Nutzer sie deaktivieren müssen.

Der Nutzer muss detailliert über die Dienste informiert werden, die Cookies setzen und Daten übertragen. Er muss ausdrücklich bestätigen, dass er zustimmt.

Ein entsprechender Cookie-Hinweis könnte wie folgt lauten:

„Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Sie können Ihre Auswahl jederzeit aufrufen und Cookies auch nachträglich jederzeit abwählen (z.B. in unserer Datenschutzerklärung).“

ACHTUNG: Vor der Zustimmung des Nutzers dürfen noch keine Daten übertragen werden.

Risiko: kein Risiko

Vor der Einwilligung bzw. nachdem der Nutzer die Verwendung von Analyse- oder Marketing-Cookies abgelehnt hat, ist unbedingt sicherzustellen, dass diese Cookies auch entsprechend nicht ausgeführt werden. Auf vielen Webseiten ist zu beobachten, dass lediglich Cookie-Banner angezeigt werden, ohne dass die Cookies tatsächlich entsprechend der Auswahl des Website-Besuchers ausgespielt werden oder auch nicht. 

Daher ist es sehr empfehlenswert bei der Verwendung eines Cookie-Banners auf einen professionellen Cookie-Management Anbieter zurückzugreifen, der in einem Paket alle Inhalte für einen datenschutzkonformen Cookie-Einsatz mitbringt. 

Leider gibt es hier keine 100% sichere Antwort, da die DSGVO nicht direkt Fragen zu Cookies und Tracking regelt. Fragen zu Cookies und Tracking sollte die ePrivacy-VO regeln. Diese ist leider immer noch nicht in Kraft.

Die Datenschutzbehörden haben aber ein Positionspapier veröffentlicht, in dem die Auffassung geäußert wird, dass auch für Dienste wie Google Analytics eine Einwilligung nötig ist. Das gilt nicht für alle Tracking Lösungen, aber wohl für Google Analytics. Die Begründung ist, dass Google diese Daten eben nicht nur dem einen Seitenbetreiber für das Tracking seiner Seitenbesucher zur Verfügung stellt, sondern dass verschiedene Daten auf nicht mehr nachvollziehbare Weise verknüpft und diese Daten dann quasi weltweit und für andere Dienste aus dem Google Ads Universum zur Verfügung stehen.

Das geht nach Ansicht der Datenschützer aber nur mit einer echten Einwilligung der Nutzer.  

Wie finde ich heraus, ob auf meiner Seite Cookies eingesetzt werden?

Vielleicht bist du dir gar nicht so sicher, ob auf deiner Webseite Cookies eingesetzt werden und welche das eigentlich sind. Manchmal ist man sich vielleicht gar nicht bewusst darüber, dass Cookies eingesetzt werden. Um das herauszufinden, lege ich dir 2 kostenlose Online-Checks ans Herz, die dir einen ersten Eindruck davon verschaffen, ob und welche Cookies auf deiner Webseite eingesetzt werden. 

Quelle: cookieserve.com
Quelle: cookieserve.com
Quelle: https://www.e-recht24.de/websitescanner

Darüber hinaus gibt es noch einen „technischen“ Weg über das Entwicklertool deines Browsers. Hier kannst du direkt sehen, welche Cookies beim Laden deiner Webseite ausgeführt werden. Wie du das machst, kannst du in diesem anschaulichen Artikel vom Cookie-Plugin-Entwickler Borlabs nachlesen. 

Quelle: de.borlabs.io/kb/website-auf-cookies-ueberpruefen/

Was sollte ein Cookie Banner Plugin mitbringen?

Mit Sicherheit fragst du dich, was so ein Cookie Banner Plugin alles an Funktionalität mitbringen sollte, damit du Cookies DSGVO-konform einsetzen kannst. Daher findest du nachfolgend die wichtigsten Funktionen eines Cookie Banner Plugins.

1. Opt-in-Funktion (Cookies erst nach Zustimmung)

Eine Opt-In-Funktion in einem Cookie-Banner ist eine Möglichkeit für Website-Besucher, aktiv ihre Zustimmung (Opt-In) zur Verwendung von Cookies und anderen Tracking-Technologien auf der Website zu erteilen. Die Opt-In-Funktion ermöglicht es den Nutzern, bestimmte Cookie-Kategorien oder Tracking-Technologien auszuwählen und ihre Zustimmung zu erteilen. 

Die Opt-In-Funktion im Cookie-Banner gibt den Nutzern die Kontrolle darüber, welche Cookies sie zulassen möchten. Sie müssen explizit auf „Zustimmen“ oder eine ähnliche Schaltfläche klicken, um ihre Einwilligung zu erteilen. Wenn Nutzer nicht zustimmen, sollten Cookies, die keine grundlegenden Funktionen der Website unterstützen, nicht aktiviert werden.

2. Zusammenfassung in Cookie-Gruppen

In Cookie-Bannern werden typischerweise verschiedene Kategorien von Cookies und Tracking-Technologien angeboten, damit Benutzer ihre Zustimmung oder Ablehnung entsprechend ausdrücken können. Die genauen Kategorien können je nach Website und Cookie-Banner variieren, aber hier sind einige der häufigsten Kategorien:

  1. Notwendige Cookies: Diese Kategorie umfasst Cookies, die für die grundlegende Funktionalität der Website erforderlich sind. Dazu gehören Cookies, die die Seitennavigation ermöglichen, den Zugriff auf geschützte Bereiche der Website ermöglichen und Sicherheitsfunktionen unterstützen. In den meisten Fällen erfordern diese Cookies keine Zustimmung, da sie für den Betrieb der Website unerlässlich sind.

  2. Analytische Cookies: Diese Cookies sammeln Informationen darüber, wie Besucher die Website nutzen. Sie erfassen Daten wie die Anzahl der Besucher, die auf die Website gelangen, die besuchten Seiten und die Verweildauer. Analytische Cookies dienen dazu, die Leistung der Website zu verbessern und das Benutzererlebnis zu optimieren.

  3. Funktionscookies: Diese Cookies ermöglichen es der Website, sich an bestimmte vom Benutzer vorgenommene Einstellungen zu erinnern, z.B. die Spracheinstellungen oder benutzerdefinierte Präferenzen. Sie tragen dazu bei, das Surferlebnis zu personalisieren.

  4. Marketing- oder Tracking-Cookies: Diese Kategorie umfasst Cookies, die für Marketing- und Werbezwecke verwendet werden. Dazu gehören Cookies von Drittanbietern, die dazu dienen, das Verhalten der Benutzer zu verfolgen, um personalisierte Werbung anzuzeigen. Diese Cookies erfordern in der Regel eine ausdrückliche Zustimmung (Opt-In) von den Benutzern, da sie personenbezogene Daten sammeln können.

  5. Soziale Medien und eingebettete Inhalte: Diese Kategorie umfasst Cookies, die es ermöglichen, Inhalte von sozialen Medienplattformen oder anderen externen Websites in die Website einzubetten. Sie können verwendet werden, um „Teilen“ oder „Gefällt mir“ -Schaltflächen bereitzustellen. Die Zustimmung kann je nach Datenschutzrichtlinien erforderlich sein.

  6. Werbe-Cookies von Drittanbietern: Diese Cookies werden von Drittanbietern, wie Werbenetzwerken oder Analyseunternehmen, platziert, um das Benutzerverhalten für gezielte Werbung zu verfolgen. Benutzer müssen normalerweise ihre Zustimmung geben, um diese Cookies zu aktivieren.

3. Content-Blocker

Typischerweise werden Content-Blocker verwendet, um verschiedene Arten von Inhalten zu unterdrücken, darunter:

  1. Werbung: Der Hauptzweck von Content-Blockern besteht oft darin, Anzeigen auf Websites zu blockieren. Dies umfasst Bannerwerbung, Pop-up-Anzeigen, Videowerbung und andere Arten von Werbeinhalten.

  2. Tracker und Analyse-Tools: Content-Blocker können auch dazu verwendet werden, das Tracking von Nutzeraktivitäten durch Drittanbieter-Tracker und Analysewerkzeuge zu verhindern. Dies hilft, die Privatsphäre der Benutzer zu schützen und die Sammlung von persönlichen Informationen zu reduzieren.

  3. Skripte und Widgets: Einige Content-Blocker können auch JavaScript und andere Skripte blockieren, die auf Websites ausgeführt werden. Dies kann dazu beitragen, die Ladezeit von Webseiten zu verkürzen und die Sicherheit zu verbessern, indem potenziell schädlicher Code blockiert wird.

  4. Social-Media-Buttons: Content-Blocker können die Anzeige von Social-Media-Schaltflächen und Widgets auf Websites verhindern, um die Privatsphäre der Benutzer zu schützen und das Tracking durch soziale Netzwerke zu reduzieren.

Beim Content-Blocker von Cookie Banner Plugins geht es vor allem darum eingebettete Inhalte, wie zum Beispiel YouTube-Videos oder Google Maps-Karten zu blockieren

Insgesamt bieten Content-Blocker den Benutzern die Kontrolle über die Art und Weise, wie sie das Internet nutzen, und ermöglichen es ihnen, eine bessere Kontrolle über ihre Privatsphäre und das Surferlebnis zu haben.

4. Protokollierung der Einwilligungs-Historie

Gemäß Art. 7 Abs. 1 DSGVO müssen Website-Betreiber Einwilligungen in die Datenverarbeitung nachweisen können.

Das heißt, um maximale Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollte ein Cookie-Plugin Einwilligungen von Nutzern und die gesamte Historie protokollieren können.

5. Links zum Impressum und der Datenschutzerklärung im Cookie Banner

Trotz der Einblendung des Cookie Banners muss gewährleistet sein, dass der Besucher der Webseite direkt zum Impressum und der Datenschutzerklärung gelangt, bevor er oder sie eine Auswahl trifft. Daher muss das Cookie Banner einen Link zu den beiden Rechtsseiten beinhalten

6. Nachträgliche Veränderung der Auswahl

Der Besucher sollte auch nach der ersten Auswahl der Cookie-Einstellungen die Möglichkeit besitzen seine Auswahl nachträglich zu verändern. Dies ist insbesondere wichtig, wenn eine Zustimmung nachträglich zurückgenommen werden soll. 

Als Lösung hierfür sollte ein Cookie Banner Plugin entweder eine Integration der Auswahl in der Datenschutzerklärung via Shortcode ermöglichen oder einen Button integrieren, über den man jederzeit zu den Cookie-Einstellungen kommt. 

Meine Empfehlung: Borlabs Cookie

Bei ähnlichen Artikeln zu diesem Thema wirst du jetzt wahrscheinlich eine Auflistung und Vergleich der 5 oder 10 besten Cookie Banner Plugins für WordPress vorfinden. Aber seien wir mal ehrlich, wenn dich der Artikel überzeugt, dann wirst du vermutlich eh zur Nummer 1 greifen. Warum also soll ich dir hier also noch 4 andere Cookie Banner Plugins vorstellen, wenn ich dich eh davon überzeugen möchte, das beste Plugin zu nehmen. Und aus meiner Sicht ist es bei diesem Thema das Cookie-Plugin von Borlabs*. Schau dir doch mal das Promo-Video an und dann erkläre ich dir weiter unten, warum ich immer zu Borlabs greifen würde und nicht beispielsweise auf die Alternative Real Cookie Banner.

Ich verwende das Cookie Banner Plugin von Borlabs inzwischen seit über drei Jahren und bin hochzufrieden! 👌🏼 Neben Elementor   ist es das einzige Plugin, welches ich durchgängig über einen so langen Zeitraum nutze und voll überzeugt bin. Woran das liegt? Es arbeiten absolut zuverlässig, wird funktional regelmäßig an die aktuelle deutsche Rechtsprechung angepasst und hat fast keinen negativen Einfluss auf die Performance der Website. Darüber hinaus erfüllt es natürlich alle Voraussetzung an ein Cookie Banner Plugin und noch mehr!

Made in Germany

Die Entwickler des Plugins sitzen in Deutschland (Hamburg).

WPML-ready

Du kannst das Cookie Plugin auch auf mehrsprachigen Webseiten nutzen!

Caching-kompatibel

Keine Probleme mit Caching-Plugins!

Cookie-Vorlagen

Einbindung von Google Analytics und weitere Cookies in unter 60 Sek.

Individuelles Design

Einbindung des Logos, der eigenen Farben und mehr!

Content-Blocking

Beliebigen Content via Shortcode blockieren.

Warum also das Borlabs Cookie Plugin und nicht beispielsweise das Real Cookie Banner? Für mich steht Seriosität beim Thema Datenschutz an erster Stelle. Ich lese und sehe immer wieder Artikel in denen das Real Cookie Banner an Nr. 1 empfohlen wird, weil es im Gegensatz zu Borlabs Cookie einen Cookie-Scanner mitbringt und daher das Thema Cookie Banner „viel einfacher“ macht. 

Fakt ist, ein Cookie-Scanner kann aus technischen Gründen nicht zu 100% zuverlässig arbeiten und suggeriert dem Nutzer aber, dass ein Großteil der Cookies gefunden wurden. Das halte ich persönlich für hochgradig fahrlässig, weil es einen dazu verleitet darauf zu vertrauen. Am Ende ist es egal, ob 1 oder 50 Cookies unrechtmäßig aktiv sind. Wenn der Besucher Cookies abwählt, dann dürfen keine Cookies aktiv sein (außer die notwendigen Cookies).  

Darüber hinaus kosten das Plugin von Borlabs 39€ / Jahr (im Vergleich zu 59€ / Jahr für das Real Cookie Banner Plugin) und du bekommst nach einem Jahr automatisch einen Rabatt von 30% auf deine Lizenz! 

Also zusammenfassend bietet Borlabs für mich alles, was ein Cookie Banner Plugin mitbringen sollte, ohne Funktionalitäten anzubieten, die dir als Nutzer suggerieren könnten, dass das Thema Cookies auf die leichte Schulter zu nehmen ist. Im Zweifel würde ich mich bei dem Thema immer für die zuverlässige und seriöse Variante entscheiden. Falls du das genauso siehst, dann kannst du dir hier die Lizenz für das Borlabs Cookie Plugin kaufen und mich mit dem Klick auf den Button für die Arbeit an diesem Artikel unterstützen 😊 

*wenn du auf diesen Link klickst, dann erhalte ich, falls du das Borlabs Cookie Plugin kaufen solltest, eine Provision. Dir entstehen dadurch keine extra Kosten! 

Nützliche Links zum Borlabs Cookie Banner Plugin

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